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Pflege und Betreuung, Fachhochschulreife

Berufskolleg Gesundheit und Pflege I (1BK1P)

Über diesen Abschluss

Das einjährige Berufskolleg für Gesundheit und Pflege I vermittelt theoretische und praktische Grundlagen einerseits als Voraussetzung für die Ausbildung zum Assistenten / zur Assistentin im Gesundheits- und Sozialwesen andererseits zum Erwerb der Fachhochschulreife oder dient als berufliche Orientierungshilfe z. B. für künftige

  • Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner (bisher Altenpfleger/innen und Krankheitspfleger/innen)
  • Dorfhelferinnen
  • Hebammen
  • Arzthelferinnen
  • Erzieher/innen

In einem Jahr werden allgemeine und berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Einsichten und Werthaltungen vermittelt; gleichzeitig wird von Experten in soziale, pflegerische und nichtärztliche Heilberufe eingeführt.

Aufbauend auf den Abschluss des Berufskollegs Gesundheit und Pflege I kann im Berufskolleg Gesundheit und Pflege II in einem weiteren Jahr die Fachhochschulreife erworben werden.

Absolventinnen und Absolventen, die das Fach Pädagogik/Psychologie besucht haben (kann nicht jedes Jahr angeboten werden), erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen für die Erzieherausbildung, wenn sie zusätzlich ein 6-wöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung absolviert haben.

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufskolleg Gesundheit und Pflege I ist:

  • Fachschulreife oder der Realschulabschluss/ Werkrealschulabschluss
    oder
    der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes

Ansprechpartner

Fachabteilungsleitung
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Sekretariat
Telefon: 07721 8993 0
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Dauer

1 Jahr

Bewerbungszeitraum

Bewerbungsfrist: 01.03. eines Jahres

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